Nachtflugverbot für Köln/Bonn gehört in Landesentwicklungsplan (LEP)

Der Kreisausschuss hat sich heute mit der Stellungnahme zum Entwurf des neuen Landesentwicklungsplanes (LEP) befasst. Die GRÜNE Fraktion sieht die Notwendigkeit, dass sich der Rhein-Sieg Kreis in seiner Stellungnahme zum LEP auch für ein Nachtflugverbot am Flughafen Köln/Bonn ausspricht. 

Wie ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Frankfurter Flughafen vom 4. April 2012 bestätigt, ist dies aus Sicht der GRÜNEN Fraktion rechtlich zulässig. Damit sehen sich die GRÜNEN in ihrer Auffassung bestätigt, dass die Forderung nach betriebsbeschränkenden Regelungen an einem Verkehrsflughafen tauglichen Gegenstand der Landesplanung und damit auch in einem Beteiligungsverfahren zum LEP NRW ist.

Hinzu kommt, dass die eindeutige Beschlusslage des Kreistages sich auch für ein Nachtflugverbot im Passagierflug sowie eine Kernruhezeit im Frachtverkehr ausspricht. Leider kam es im Kreisausschuss nicht zu einer dahingehenden Beschlussfassung.

Da die GRÜNE Fraktion einer einvernehmenden Stellungnahme nicht entgegenstehen wollte, wurde auf einen Änderungsantrag verzichtet und der Standpunkt in einer Protokollnotiz zusammengefasst, die Bestandteil der Kreis-Stellungnahme wird.

Aus Sicht der GRÜNEN Fraktion gehört der Schutz der Menschen vor Lärm, insbesondere vor Nachtfluglärm, zu einem wesentlichen Bestandteil einer nachhaltigen Raumordnung und muss Bestandteil des LEP sein.

 

 

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.