Gleichstellung und Einzelfallberatun …

Opferschutz, beruflicher Wiedereinstieg, gleiche Arbeitsbedingungen für Mann und Frau. Die Aufgaben der Gleichstellung sind vielfältig und entgegen einer allgemeinen Bild in der Öffentlichkeit, geht es längst um mehr als klassische Frauenthemen.

Mit Beginn der neuen Legislaturperiode wurde der ehemalige Ausschuss für Soziales um Beschäftigungsförderung im die Themen rund um die Gleichstellung erweitert. In ihrer Sitzung am 21. Oktober setzten sich die Fraktionen mit den Aufgaben der Gleichstellungsstelle auseinander.

Brigitta Lindemann informiert über den Sachstand, außerdem stellt sich das Kreissozialamt vor.  Weiterhin standen Sachstandsberichte zur Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums (KI) sowie zum Case-Management in der Pflegeberatung auf der Tagesordnung.

Gleichstellungsbeauftragte  in Behörden und sozialen Einrichtungen oder Unternehmen beschäftigen sich mit der Förderung und Durchsetzung der Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern, die für die jeweilige Institution oder das jeweilige Unternehmen interne Aufgaben wahrnehmen. In Städten, Gemeinden und Kreisverwaltungen wird die oder der Gleichstellungsbeauftragte nicht nur für Angestellte der Gebietskörperschaften, sondern auch für deren Bürger tätig.

 

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