Aktueller Stand Kreisfrauenhaus

Sehr geehrter Herr Landrat,

der Rhein-Sieg-Kreis engagiert sich seit 1981 mit einem eigenen Frauenhaus im Bereich des Opferund
Gewaltschutzes. Das Angebot des Frauenhauses richtet sich an Frauen und deren Kinder, die
im häuslichen Umfeld beispielsweise von Partnerschaftsgewalt bedroht oder betroffen sind. Im
Frauenhaus finden sie für eine Übergangszeit eine sichere Wohnmöglichkeit und fachliche Begleitung
bei der Bewältigung Ihrer Erlebnisse sowie Unterstützungsleistungen bei der Entwicklung zukünftiger
Perspektiven.
Eine besondere Zielgruppe stellen in diesem Kontext die Kinder der Bewohnerinnen dar. Sie werden
ohne eigenes Zutun zu Betroffenen von direkter oder indirekter Gewalt. Die Bewältigung dieser
Gewalterfahrungen bedarf einer besonderen Unterstützung im Rahmen einer systematisierten
Hilfe.
Das Frauenhaus des Rhein-Sieg-Kreises wurde am 19.04.2021 nach dem Umzug in einer neuen und
größeren Räumlichkeit in Sankt Augustin-Birlinghoven wiedereröffnet. Die Zeit danach war geprägt
von dem Einzug der ersten Bewohnerinnen und ihren Kindern sowie von den letzten Umbauund
Anpassungsarbeiten; diese sollten bis zur Jahreswende 2021/2022 vollständig erledigt sein.
Das neue Frauenhaus startete auch mit einem neuen Konzept. Das Haus ist “sichtbar”, eingebettet
in einem alternativen Sicherheitssystem.
Die anfragestellenden Fraktionen unterstützen ausdrücklich die umfangreichen Bemühungen des
Kreises bei der Betreuung dieser Zielgruppe.
In diesem Kontext bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Ist das kreiseigene Frauenhaus zwischenzeitlich baulich und technisch vollständig hergestellt?
2. Wann wird der Förderverein für das Kreisfrauenhaus gegründet? Wie ist die Zeitschiene,
auch unter Beachtung der pandemischen Lage?
3. Welche Personalressourcen werden vorgehalten? Sind alle Planstellen besetzt? Welche
Berufsgruppen sind vertreten?
4. Welcher Betreuungsschlüssel wird bei der Betreuung der Frauen und welcher Betreuungsschlüssel
wird bei der Betreuung der Kinder angesetzt?
5. In welchem Konzeptrahmen wird die besondere Betreuung auffälliger bzw. traumatisierter
Frauen und Kinder umgesetzt? Bestehen hier besondere Hilfsangebote im Frauenhaus?
6. Wie ist die Vernetzung mit spezialisierten Hilfsangeboten für Kinder organisiert? Gibt es
für die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern konkret beschriebene Schnittstellen? Wie
wird die Anbindung an therapeutische Hilfen organisiert?